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Rechtliches

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Angaben gemäß § 5 DDG

Diensteanbieter

Uwe Hermann Buckel

Freya & Friends - Hundebetreuung

Lambertistr. 58

26121 Oldenburg

Deutschland

Kontaktmöglichkeiten

Telefon: 0163 9246434

E-Mail: hallo@freya-and-friends.de

Journalistische Inhalte

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 18 Abs. 2 MStV: Uwe Hermann Buckel (Anschrift wie oben)

Haftungs- und Urheberrechtshinweise

Haftungsausschluss

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Urheberrecht und Leistungsschutzrechte

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Besondere Nutzungsbedingungen

Hundebetreuung

Die Hundebetreuung erfolgt sorgfältig, verantwortungsvoll und nach Maßgabe der unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Voraussetzung für die Betreuung sind insbesondere eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung und vollständige, wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand und Verhalten des Hundes.

Foto- und Videoaufnahmen

Während der Betreuung können Foto- und Videoaufnahmen der Hunde entstehen. Diese werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Hundehalter angefertigt und verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Freya & Friends Oldenburg – Hundebetreuung

Stand: September 2026

Vertragspartner: Uwe Hermann Buckel, Freya & Friends – Hundebetreuung, Lambertistr. 58, 26121 Oldenburg

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mobile Betreuung und Beförderung von Hunden zwischen Uwe Hermann Buckel, handelnd unter Freya & Friends – Hundebetreuung (nachfolgend „Dienstleister“), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“). Kunde kann der Hundehalter oder eine von ihm wirksam bevollmächtigte Person sein. Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

Anfragen über die Website, per Telefon, E-Mail oder Messenger sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines Betreuungsvertrags oder durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung des Dienstleisters zustande. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB einzusehen und zu speichern. Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung der AGB; spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden.

3. Leistungen

Zum Angebot gehören insbesondere:

  • mobile Tagesbetreuung bis zu vier Stunden,
  • mobile Tagesbetreuung über vier Stunden bis maximal acht Stunden,
  • zeitlich begrenzte Spezialtouren in Einzelbetreuung für sozial unverträgliche Hunde von grundsätzlich zwei bis maximal vier Stunden,
  • Abholung und Rückbringung des Hundes, soweit vereinbart,
  • weitere individuell vereinbarte Betreuungsleistungen.

Eine Betreuung über Nacht oder in den privaten Wohnräumen des Dienstleisters wird nicht angeboten. Art, Dauer, Abholzeitraum, Vergütung und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Betreuungsvertrag oder der Buchungsbestätigung. Die Betreuung in Gruppen erfolgt mit höchstens fünf Hunden gleichzeitig. Bestimmte Routen oder eine unveränderte Gruppenzusammensetzung werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Betreuungsdauer und wesentliche Leistungsmerkmale bleiben unberührt.

4. Angaben und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vor Betreuungsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß über alle für eine sichere Betreuung erheblichen Umstände zu informieren. Dazu gehören insbesondere:

  • Erkrankungen, Verletzungen, Allergien, Parasitenbefall und erforderliche Medikamente,
  • Ängste, Jagdverhalten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, Fluchtneigung und Unverträglichkeiten,
  • besondere Sicherungs-, Fütterungs- oder Umgangsvorgaben,
  • behördliche Auflagen sowie eine Einstufung als gefährlicher Hund,
  • Änderungen des Gesundheitszustands oder Verhaltens.

Der Hund muss behördlich angemeldet sein, soweit dies vorgeschrieben ist. Er muss über die für die vereinbarte Betreuung erforderliche gesundheitliche Vorsorge verfügen. Der Dienstleister kann geeignete Nachweise verlangen. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder einem nicht vertretbaren Betreuungsrisiko können von der Betreuung ausgeschlossen werden.

5. Hundehalterhaftpflichtversicherung

Für den Hund muss während der gesamten Vertragsdauer eine gültige, für die vereinbarte Betreuung ausreichende Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Kunde legt auf Verlangen einen Nachweis vor und informiert den Dienstleister unverzüglich über Änderungen oder den Wegfall des Versicherungsschutzes.

6. Gruppenbetreuung, Sicherung und Freilauf

Der Dienstleister entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob und in welcher Gruppe ein Hund sicher betreut werden kann. Gesetzliche und behördliche Leinenpflichten werden eingehalten. Ein Hund wird nur dann ohne Leine geführt, wenn der Kunde zuvor gesondert und ausdrücklich zugestimmt hat und der Dienstleister dies in der konkreten Situation für sicher und vertretbar hält. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Auch bei erteilter Zustimmung ist der Dienstleister berechtigt, den Hund angeleint zu führen.

7. Abholung, Rückgabe, Zutritt und Schlüssel

Abhol- und Rückgabeort sowie ein möglicher Abholzeitraum werden individuell vereinbart. Soweit der Kunde einen Schlüssel oder einen anderen Zugang übergibt, versichert er, zur Erteilung der Zutrittsberechtigung befugt zu sein. Der Dienstleister bewahrt überlassene Schlüssel und Zugangsdaten sorgfältig auf, verwendet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und gibt sie nach Ende der Berechtigung zurück. Für Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

8. Beförderung des Hundes

Soweit eine Beförderung vereinbart ist, darf der Hund in einem für den Hundetransport geeigneten Fahrzeug und mit geeigneten Sicherungsmitteln transportiert werden. Der Kunde teilt besondere Transportanforderungen, bekannte Transportängste und gesundheitliche Einschränkungen vorab mit.

9. Notfälle und tierärztliche Versorgung

Bei einem Unfall, einer akuten Erkrankung oder einem sonstigen dringenden Notfall versucht der Dienstleister zunächst, den Kunden oder den angegebenen Notfallkontakt zu erreichen. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, darf der Dienstleister die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Hundes veranlassen, insbesondere einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufsuchen und medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen beauftragen. Soweit möglich, werden ein vom Kunden benannter Tierarzt und bekannte Behandlungswünsche berücksichtigt.

Die erforderlichen Tierarzt-, Medikamenten-, Transport- und Unterbringungskosten trägt der Kunde, soweit der Dienstleister den zugrunde liegenden Notfall nicht schuldhaft verursacht hat. Vom Dienstleister verauslagte Kosten sind gegen Nachweis zu erstatten. Für medizinische Entscheidungen und den Behandlungserfolg des Tierarztes haftet der Dienstleister nicht; eine Haftung für eigenes Auswahl-, Organisations- oder Überwachungsverschulden bleibt unberührt.

10. Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Betreuungsvertrag oder in der Buchungsbestätigung vereinbarte Vergütung einschließlich vereinbarter Fahrtkosten und Zuschläge. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Absagen und Nichterscheinen

Der Kunde kann einen vereinbarten Einzeltermin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen. Bei einer späteren Absage können 50 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnet werden. Bei einer Absage am Kalendertag der Betreuung oder wenn der Hund nicht wie vereinbart übergeben werden kann, können 80 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnet werden. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Muss der Dienstleister einen Termin wegen Krankheit, Unwetter, höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund absagen, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder nach Wahl des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelung.

12. Haftung

Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister außerdem für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Die gesetzliche Haftung des Tierhalters und eine mögliche gesetzliche Haftung des Tieraufsehers bestehen nach den jeweils anwendbaren Vorschriften. Der Kunde stellt den Dienstleister von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Schaden dem Verantwortungsbereich des Kunden oder dem von seinem Hund ausgehenden Tierrisiko zuzurechnen ist und der Dienstleister den Schaden nicht zu vertreten hat.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- oder Videoaufnahmen zu Veröffentlichungs- oder Werbezwecken werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung verwendet. Die Entscheidung hierüber hat keinen Einfluss auf die Betreuung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bis zum Widerruf erfolgte Veröffentlichungen bleiben rechtmäßig; soweit technisch und tatsächlich möglich, werden veröffentlichte Inhalte nach dem Widerruf entfernt.

14. Datenschutz und Kontaktaufnahme

Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags, zur Terminverwaltung, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Eine Kontaktaufnahme per Telefon, SMS, E-Mail oder vereinbartem Messenger darf erfolgen, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Werbung erfolgt nur bei Vorliegen einer hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage oder gesonderten Einwilligung. Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Der Kunde erhält die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert, sofern ein Widerrufsrecht besteht. Soll die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

16. Laufzeit und Beendigung

Bei Einzelbuchungen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Für laufende Betreuungsvereinbarungen gelten die individuell vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Dienstleister kann insbesondere vorliegen, wenn erhebliche Gesundheits- oder Verhaltensrisiken verschwiegen wurden, der notwendige Versicherungsschutz fehlt oder eine sichere Betreuung trotz angemessener Maßnahmen nicht möglich ist.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Regelungen, die dem Verbraucher den zwingenden Schutz des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts entziehen würden. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Uwe Hermann Buckel · Freya & Friends – Hundebetreuung

Stand: September 2026

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